• Guten Tag!

    Ich habe Zweifel, dass dieses Wort als Marke die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Es handelt sich um zwei gängige Begriffe, die (zusammengesetzt) keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzen. Neben dem Widerspruch gegen eine angemeldete Marke, für den man übrigens eine Berechtigung nachweisen muss, kann man eine eingetragene Marke auch löschen lassen.

    Abgesehen davon hilft eine eingetragene Marke oft nicht weiter und viele Abmahnungen sind unzulässig und falsch, wenn es um die Rechte an oder aus einem Wort geht. In diesen Fällen stehen nämlich die verschiedenen Rechte an einem Begriff auf gleicher Ebene, d.h. vereinfacht: Ein Markenrecht ist nicht "stärker" als ein anderes Recht!

    Ob der Anmelder gut beraten war, wage ich zu bezweifeln...

    Mit freundlichen Grüßen,

    Marc Quandel
    - Rechtsanwalt -

    www.RA-Quandel.de

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